informationen inhouse-kurse
Serviceinformationen zu Erste-Hilfe- und Notfallkursen
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Diese Serviceinformationen dienen der transparenten Darstellung von Durchführung, Organisation und Abrechnung von Erste-Hilfe-Kursen und Notfalltrainings bei Dollase Brandschutz & Erste Hilfe, die auf Wunsch des Auftraggebers als Inhouse-Schulungen außerhalb der anerkannten Schulungsräume durchgeführt werden.
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Bei Inhouse-Durchführungen können zusätzliche organisatorische und durchführungsbedingte Aufwände entstehen, die nicht Bestandteil der Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen sind.
Diese Mehrkosten werden ausschließlich privatrechtlich mit dem Auftraggeber abgerechnet und nicht gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger geltend gemacht.
Verbindlich sind ausschließlich das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
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1. Kursarten und Zielsetzung
Erste-Hilfe-Kurse (DGUV)
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Erste-Hilfe-Kurse:
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Unsere Erste-Hilfe-Kurse werden gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt und dienen der Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Betrieben sowie in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Notfalltrainings:
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Notfalltrainings sind praxisorientierte Inhouse-Schulungen zur Vertiefung notfallmedizinischer Maßnahmen im beruflichen Umfeld (z. B. Arztpraxen, Pflege- und Therapieeinrichtungen). Sie stellen keine Erste-Hilfe-Aus- oder ‑Fortbildung nach DGUV dar.
Die angebotenen Notfalltrainings sind MD-relevant (ehemals MDK) und inhaltlich auf die Anforderungen des Medizinischen Dienstes für Arztpraxen, Pflege- und Therapieeinrichtungen ausgerichtet.
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Sie dienen der innerbetrieblichen Qualifizierung des Personals im Rahmen von Qualitäts- und Notfallmanagementmaßnahmen.
Eine formale Zertifizierung oder Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen ist nicht vorgesehen.
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2. Kursumfang und Lehrgangszeiten
Erste-Hilfe-Kurse/Notfalltrainings
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Erste-Hilfe-Kurse:
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9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten
→ Gesamtdauer ca. 7,5 Stunden inkl. Pausen -
Schulspezifische Fortbildung nach DGUV / Unfallkasse Nord (6 UE)
→ Gesamtdauer ca. 5 Stunden inkl. Pausen
Notfalltrainings:
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4 UE: ca. 3 Stunden inkl. kurzer Pausen
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8 UE: ca. 6 Stunden inkl. Pausen
3. Organisation und Räumlichkeiten
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Für alle Inhouse-Schulungen ist ein ausreichend großer Schulungsraum mit Sitzplätzen, angemessener Beleuchtung sowie ausreichender Bewegungsfläche bereitzustellen, sodass theoretische Inhalte und praktische Übungen verbindlich sicher durchgeführt werden können.
Je nach Schulungsart und Trainingsinhalt erfolgen diese am Boden, an Übungspuppen oder mit geeignetem Simulationsmaterial.
4. Teilnehmerzahlen Erste-Hilfe-Kurse/Notfalltrainings
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Gemäß DGUV Grundsatz 304-001:
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mindestens 12 Teilnehmer
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höchstens 20 Teilnehmer
Notfalltrainings:
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mindestens 6 Teilnehmer
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maximal 20 Teilnehmer
Die konkrete Mindest- und Höchstteilnehmerzahl ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der angemeldeten Teilnehmenden.
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5. Preise (Auszug) Erste-Hilfe-Kurs/Notfalltrainings
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Die aktuellen Teilnehmerpreise für Erste-Hilfe-Kurse sowie die pauschalen Preise für Notfalltrainings richten sich nach Schulungsart und Umfang. Die jeweils gültigen Preise entnehmen Sie bitte unserer Website oder dem individuellen Angebot.
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Erste-Hilfe-Kurse:
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Erste-Hilfe-Ausbildung nach DGUV (9 UE)
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Erste-Hilfe-Fortbildung nach DGUV (9 UE)
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Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (9 UE)
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Schulspezifische Fortbildung nach DGUV / Unfallkasse Nord (6 UE)
Notfalltrainings:
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Notfalltraining „Basis“ (8 UE)
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Notfalltraining „Komplex“ (8 UE)
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6. Kostenübernahme und Eigenanteil (Erste-Hilfe-Kurse DGUV)
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Für DGUV-anerkannte Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen (9 UE) kann bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) erfolgen. Bei Inhouse-Durchführungen außerhalb der anerkannten Schulungsräume können zusätzliche organisatorische und durchführungsbedingte Mehrkosten entstehen.
Diese Mehrkosten:
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sind nicht Bestandteil der Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen
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werden nicht über den Unfallversicherungsträger abgerechnet
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werden ausschließlich privatrechtlich mit dem Auftraggeber abgerechnet
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ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung
Sofern eine genehmigte Kostenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger vorliegt, erfolgt die Abrechnung der erstattungsfähigen Kurskosten über diesen.
Etwaige nicht erstattungsfähige Anteile (Eigenanteile bzw. Mehrkosten) werden dem Auftraggeber nach Durchführung des Kurses separat in Rechnung gestellt, sofern dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
Ausgenommen hiervon sind schulspezifische Fortbildungen nach DGUV / Unfallkasse Nord (6 UE). Für diese Kursart werden keine Mehrkosten erhoben, auch bei Inhouse-Durchführung.
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Liegt keine oder keine vollständige Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger vor, erfolgt die Abrechnung vollständig mit dem Auftraggeber gemäß den vereinbarten Preisen.
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Der Antrag auf Kostenübernahme ist durch das Unternehmen bzw. die Einrichtung rechtzeitig, in der Regel mindestens vier Wochen vor dem Kurstermin, beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu stellen.
7. Abrechnung Notfalltrainings
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Für Notfalltrainings besteht keine Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich direkt mit dem Auftraggeber gemäß Angebot.
8. Anfahrt und Zusatzkosten
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Erste-Hilfe-Kurse: Anfahrt bis 50 km ab Firmensitz (Büro Göttingen/Kiel) ist im Schulungspreis enthalten
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Schulspezifische Fortbildung (6 UE): Anfahrts-, Organisations- und Materialkosten sind im Schulungspreis enthalten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde
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Notfalltrainings: Anfahrt bis 30 km ab Firmensitz (Büro Göttingen/Kiel) ist im Schulungspreis enthalten
Darüber hinausgehende Entfernungen werden gemäß im Angebot oder der Auftragsbestätigung berechnet. Etwaige Zusatz- oder Materialkosten werden, sofern relevant, im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
9. Abrechnungsunterlagen (Erste-Hilfe-Kurse)
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Für die Abrechnung über Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen ist das jeweils aktuelle Abrechnungsformular der DGUV zu verwenden.
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass eine Abrechnung über den Unfallversicherungsträger nicht möglich ist.
In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Auftraggeber. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
10. Hinweis zur Verbindlichkeit
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Diese Serviceinformationen stellen keinen Vertragsbestandteil dar.
Verbindlich sind ausschließlich:
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das individuelle Angebot
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die Auftragsbestätigung
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die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dollase Brandschutz & Erste Hilfe
Empfehlung
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Detaillierte Abrechnungs- und Kursinformationen stellen wir Ihnen im Rahmen der Angebotsunterlagen oder auf Wunsch als PDF-Anlage zur Verfügung.
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11. Formulare der Berufsgenossenschaften und Unfallfassen
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Bedenken Sie bitte, dass einige Berufsgenossenschaften/Unfallkassen ihre eigenen und unterschiedliche Anmeldeformulare besitzen.
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Wenn dies für Sie oder Ihr Unternehmen/Ihre Einrichtung zutrifft, bedenken Sie für den den Erste-Hilfe-Kurs rechtzeitig
(in der Regel 4 Wochen vorher) eine Kostenübernahme bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beantragen.
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Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/mitglied/kostenuebernahme/index.jsp
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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW)
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Die Erfassung des Erste-Hilfe-Kurses auf dem Abrechnungsformular muss digital erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der BGW: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598
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Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Bitte vor dem Erste-Hilfe-Kurs ein durch die BGN ausgestelltes Abrechnungsformular beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der BGN: https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/praxishilfen-service/ersthelferausbildung#c24507
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Unfallkasse Nord (UK Nord)
Bitte vor dem Erste-Hilfe-Kurs eine Kostenübernahmeerklärung bei der UK Nord beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der UK Nord: https://www.uk-nord.de/main/praevention-und-arbeitsschutz/erste-hilfe/
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Bitte beachten Sie, dass das originale Abrechnungsformular am Kurstag vor Ort sein muss. Sollten die jeweiligen Vorgaben der Berufsgenossenschaften oder der Unfallkasse nicht eingehalten werden, kann keine Abrechnung erfolgen und Ihnen werden die Kosten in Rechnung gestellt.
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12. Abrechnungsformular der DGUV und notwendige Unterlagen
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Sollten Sie selbst das Abrechnungsformular ausfüllen, verwenden Sie bitte das aktuelle Abrechnungsformular der DGUV, Stand 01/2023
https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/abrechnungsformular.pdf
Richtiges Ausfüllen (6 Schritte):
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Eintragen vom Namen und Adresse des Betriebes
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Eintragen des zuständigen Versicherungsträgers Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
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Eintragen der Mitgliedsnummer oder Versicherungsnummer
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Jedes Formular stempeln, jedes Formular unterschreiben und ausfüllen vom Ansprechpartner im Unternehmen
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Vor-u. Nachnamen, Geburtstag + Unterschrift von jedem Teilnehmer
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Nicht mehr als 10 Teilnehmer pro Formular eintragen
Die Bereitstellung aller notwendigen Daten/Unterlagen Nr. 1-5 ist verpflichtend.
Fehlen diese Angaben, können keine Bescheinigungen erstellt und keine BG-/UK-Abrechnungen durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihnen (Auftraggeber). Alle Daten werden nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet.
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