top of page

Externer

Brandschutz-beauftragter

v_Feuer.jpg
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

​Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben.

​

Gesetzlich gefordert

​Brandschutzbeauftragte sind für bestimmte Objekte durch die Landesbauverordnung und durch die Sonderbauverordnungen der Bundesländer oder durch behördliche Auflage gefordert. Sie können aber auch durch den Versicherer gefordert (senkt auch meistens die Versicherungsprämie) oder freiwillig zur Verbesserung des betrieblichen Brandschutzes gestellt werden.

​

Unser Leistungskatalog als externer Brandschutzbeauftragter

​

Wir stellen für Sie den Brandschutzbeauftragten

​

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung​

  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen​

  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen​

  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe​

  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren​

  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen​

  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen​

  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen​

  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen​

  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmitte​

  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes​

  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken​

  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen​

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen​

  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen​

  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz​

  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)​

  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.​

  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege​

  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen​

  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen​

  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden​

  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen​

  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.​

  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen​

  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel,Schneelast, etc.)​

  • Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz

​

Fragen oder Interesse?

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie direkt durch: +49 (0) 152 / 29 91 77 97

​Gerne erstelle ich für Sie ein Angebot, welches Ihren Bedürfnissen entspricht.

​

²Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet

​

​

bottom of page