AGB
AGB für Seminare, Schulungen und Vertrieb von Feuerlöschern
​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare, Schulungen, Trainings, Unterweisungen und Vertrieb von Feuerlöschern des Unternehmens Dollase Brandschutz & Erste Hilfe.
Allen Dienstleistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Trainings, Unterweisungen und Vertrieb von Feuerlöschern des Unternehmens Dollase Brandschutz & Erste Hilfe liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.
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1. Leistungsumfang
Angebotspreise beziehen sich auf die im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch Angestellte des Unternehmens Dollase Brandschutz & Erste Hilfe oder durch beauftragte Referenten erbracht. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Dienstleistungen werden durch das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt.
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1.1 Inhouse-Schulungen und externe Durchführungsorte
Schulungen, Seminare, Erste-Hilfe-Kurse und Notfalltrainings können auf Wunsch des Auftraggebers als Inhouse-Schulung in dessen Räumlichkeiten oder an einem externen Wunschort durchgeführt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass geeignete Räumlichkeiten mit ausreichender Größe, Beleuchtung, Bestuhlung sowie Bewegungsfläche zur Durchführung theoretischer und praktischer Übungen zur Verfügung stehen. Entsprechen die Räumlichkeiten nicht den erforderlichen Mindestanforderungen, ist das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe berechtigt, die Schulung abzubrechen oder anzupassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung besteht in diesem Fall nicht.
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1.2 Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Für DGUV-anerkannte Erste-Hilfe-Aus- und ‑Fortbildungen kann bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine teilweise Kostenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen. Zusätzliche organisatorische, logistische oder durchführungsbedingte Aufwände im Zusammenhang mit Inhouse-Schulungen sind nicht Bestandteil der Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen.
Diese nicht erstattungsfähigen Kosten werden ausschließlich privatrechtlich mit dem Auftraggeber abgerechnet. Eine Geltendmachung gegenüber dem Unfallversicherungsträger erfolgt ausdrücklich nicht. Wird eine Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger ganz oder teilweise abgelehnt, gleich aus welchem Grund, trägt der Auftraggeber die vollständigen Kosten der Schulung.
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2. Vertragsabschluss
Seminare, Schulungen und Verkauf von Feuerlöschern bei Dollase Brandschutz & Erste Hilfe müssen schriftlich, per E-Mail oder über die Internetseite des Unternehmens
Dollase Brandschutz & Erste Hilfe gebucht werden. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch das Unternehmen
Dollase Brandschutz & Erste Hilfe zustande. Wird die Kostenübernahme durch die BG/UK abgelehnt oder liegt keine Genehmigung vor, trägt das Unternehmen/die Einrichtung die vollständige Kostenverantwortung. In diesem Fall wird der volle, zum Zeitpunkt der Kursdurchführung gültige Preis pro Teilnehmenden gemäß der Angaben auf der Homepage an das Unternehmen/die Einrichtung berechnet. Die Beantragung und das rechtzeitige Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Unfallversicherungsträgers obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Liegt am Schulungstag keine gültige Kostenübernahmeerklärung vor oder sind Abrechnungsunterlagen unvollständig, erfolgt die Abrechnung vollständig und unmittelbar mit dem Auftraggeber.
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2.1 Teilnehmerzahlen und Abrechnungsgrundlage
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Teilnehmerzahl, unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit am Schulungstag. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl am Schulungstag begründet keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Rückerstattung.
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3. Rücktritt
Schriftliche Abmeldungen können bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei erfolgen. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Seminargebühr erhoben.
Bei Inhouse-Schulungen gilt der vereinbarte Termin als fest gebucht. Bei Rücktritt oder Absage nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig.
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4. Absage
Das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe behält sich die Absage oder Verschiebung von Seminaren aus organisatorischen und technischen Gründen vor (z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt). Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks oder unvorhersehbare Verkehrsstörungen. Bei einer Absage durch das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe wird versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer damit einverstanden ist. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Terminverschiebung nicht möglich, kann der Vertrag gekündigt werden und bereits bezahlte Seminargebühren werden zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Unternehmens Dollase Brandschutz & Erste Hilfe.
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5. Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. In der Regel wird in der Rechnung als Fälligkeitstermin 14 Tage nach Seminar- und Schulungsbeginn angegeben. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar oder Schulung des Unternehmens Dollase Brandschutz & Erste Hilfe berechtigt nicht zur Minderung. Eine Aufrechnung von Seiten des Auftragsgebers gegen Forderungen des Unternehmens Dollase Brandschutz & Erste Hilfe aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung unzulässig. Liegt am Schulungstag keine gültige Kostenübernahmeerklärung vor oder sind Abrechnungsunterlagen unvollständig oder fehlerhaft, erfolgt die Abrechnung vollständig und unmittelbar mit dem Auftraggeber.
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6. Körperliche Verfassung und Ausrüstung
Die Teilnahme an Seminaren- und Schulungen des Unternehmens Dollase Brandschutz & Erste Hilfe erfordert teilweise eine hinreichende körperliche Fitness und Belastbarkeit. In bestimmten Seminaren wird durch besondere Belastungen kontrollierter künstlicher Stress erzeugt, um Reaktionen in Gefahren zu vermitteln. Der Auftraggeber sollte sich frühzeitig bei dem Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe über die Anforderungen informieren.
Der Auftraggeber ist selbst für die Erfüllung dieser Voraussetzungen verantwortlich. Eine Überprüfung durch das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe, ob der Auftraggeber die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist nicht geschuldet. Das Unternehmen
Dollase Brandschutz & Erste Hilfe übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die auf eine unzureichende körperliche Verfassung des Teilnehmers zurückzuführen sind, es sei denn, das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe führt diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei. Zum Teil ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig. Hierauf wird bei der Seminarbeschreibung hingewiesen. Inwieweit die mitgebrachte Ausrüstung dem Stand der Technik entspricht bzw. ohne Mängel ist, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Für mitgeführte persönliche Schutzausrüstung oder feuerwehrtechnische Ausrüstung übernimmt das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe keine Haftung für Schäden, es sei denn, das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe führt diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei.
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6.1 Praktische Übungen und Notfalltrainings
Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmenden gesundheitlich geeignet sind.
Notfalltrainings stellen keine Erste-Hilfe-Aus- oder ‑Fortbildung im Sinne der DGUV dar und begründen keine Anerkennung als betrieblicher Ersthelfer.
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7. Urheberrecht
Eventuell durch das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe zu Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Unternehmens Dollase Brandschutz & Erste Hilfe vervielfältigt oder verbreitet werden. Das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe behält sich alle Rechte vor.
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8. Haftungsbegrenzung
Im Falle einer Pflichtverletzung haftet das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Ferner haftet das Unternehmen
Dollase Brandschutz & Erste Hilfe für die Verletzung von Pflichten, die durch einfache fahrlässige Verletzung verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung des Unternehmens Dollase Brandschutz & Erste Hilfe ist im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr (bei Verbrauchern in zwei Jahren) seit der Durchführung des Seminars- und Schulung, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe ist bemüht, bei der Auswahl der Dozenten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Gleichwohl ist es dem Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe nicht möglich, die Ausführungen der verschiedenen Dozenten in sachlicher Hinsicht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auch insofern gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass im Rahmen verschiedener Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der Einsatztaktik, Wissen vermittelt wird, welches nicht immer bundeseinheitlich zur Anwendung gelangt. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der Landesfeuerwehrschule und der jeweiligen Vorgesetzten Vorrang vor dem vermittelten Wissen haben und es je nach Region Unterschiede geben kann. Eine Haftung für die Ablehnung von Abrechnungen oder Kostenübernahmen durch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen ist ausgeschlossen.
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9. Datenschutz
Die vom Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Seminarteilnehmern über die Teilnehmerlisten zugänglich gemacht. Wenn keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, bittet das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe um kurze Mitteilung.
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10. Persönlichkeitsrechte
Teilweise werden während der Veranstaltungen/Schulungen/Seminaren Fotos gefertigt, welche ggf. zu Werbezwecken durch das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe eingesetzt werden. Es ist möglich, dass auf diesen Fotos auch die Teilnehmer zu erkennen sind. Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch das Unternehmen Dollase Brandschutz & Erste Hilfe.
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