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Brandschutz- und Evakuierungshelfer

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Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV Information 205-023 und § 10 Arbeitsschutzgesetz

​Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

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Gesetzlich gefordert

​Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung“

  • ​Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (DGUV 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

  • ​Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 Punkt 7.1 „Organisatorische Brandschutzmaßnahmen“

  • ​Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 Punkt 7.3 „Brandschutzhelfer“

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Zielgruppe

​Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.

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Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und 6 Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen, spezielle Produktionsabläufe, betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten, sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen. Hinweis: Betriebe mit häufig wechselndem Personal sowie Saisonbetriebe, wie z.B. Kinos, Hotels und Gaststätten, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz dar.

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Inhalt der Ausbildung

​Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

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Theorie:

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Grundzüge des Brandschutzes​

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen​

  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen​

  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

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Betriebliche Brandschutzorganisation​

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“​

  • Alarmierungswege und -mittel​

  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen​

  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges​

  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“​

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Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen​

  • Brandklassen A, B, C, D und F​

  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln

  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen​

  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen​

  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

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Gefahren durch Brände​

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)​

  • thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)​

  • mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)​

  • besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

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Verhalten im Brandfall​

  • Alarmierung​

  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung​

  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten​

  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)​

  • Löschen von brennenden Personen

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Verhalten im Evakuierungsfall​

  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden, Rettungswege​

  • Richtiges Verhalten im Evakuierungsfall​

  • Unterstützung der Evakuierungshelfer im Brandfall, Zusammenarbeit und Einweisung der Feuerwehr

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Praxis​

  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer anhand der eigenen Brandschutzordnung, Begehen der Rettungswege

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen​

  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)​

  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und Anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen​

  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren​

  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)​

  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

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Dauer​
  • 4-5 Stunden bei normaler Brandgefährdung​

  • Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich

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Teilnehmerzahl​
  • min. 5 Teilnehmer pro Kurs​

  • max. 15 Teilnehmer pro Kurs

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Wiederholung​

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich nach DGUV Information 205-023, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z.B. sein:​

  • Änderung der Brandschutzordnung​

  • neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung​

  • Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter​

  • Brandereignis im Betrieb

 

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, die Unterweisung regelmäßig zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z.B. sein:​

  • Bei der Einstellung der Beschäftigten​

  • Bei Veränderungen im Aufgabenbereich​

  • Ber Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie​

  • Muss vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen

 

Preis​
  • 245,00€²/Teilnehmer​

  • zzgl. An- und Abfahrts, Büro- und Materialpauschale + Fahrtkosten pro Kilometer

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Veranstaltungsort/Besonderheiten

Wir kommen zu Ihnen und bringen neben dem Wissen alles erforderliche für das Training mit:​

  • Feuerlöschtrainer, Wasserlöscher, Schulungsmaterial und ggf. Beamer

​Wir benötigen:

  •  Eine Aufstellfläche von ca. 10x10 m

  • Einen geeigneten Schulungsraum und eine Beamerfläche​

  • Einen Strom- und Wasseranschluss​

  • Geeignete Kleidung (darf nicht leicht entflammbar sein) für die praktischen Übungen

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Fragen oder Interesse?

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie direkt durch: +49 (0) 152 / 29 91 77 97

​Gerne erstelle ich für Sie ein Angebot, welches Ihren Bedürfnissen enstspricht.

​

² Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

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