Erste Hilfe
Jeder Mensch ist dazu verpflichtet, einer Person Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt, ohne sich jedoch selbst zu schaden. Nach § 323 c Strafgesetzbuch wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. „Hilfe“ ist jedes Mittel, das geeignet ist, einen drohenden Schaden abzuwenden. Die Frage der „Zumutbarkeit“ der Hilfeleistung ist immer Einzelfallbezogen zu betrachten. Welche Hilfe zumutbar ist, richtet sich u.a. nach der Lebenserfahrung und der Vorbildung der helfenden Person. Personen mit besonderer Sachkunde (z.B. approbierte Ärzte) und besonderen Hilfsmitteln müssen mehr tun als unausgebildete Laienhelfer und -helferinnen. Nicht zumutbar ist eine Hilfeleistung, wenn man sich selbst oder andere einer erheblichen Gefahr aussetzt oder andere Pflichten verletzt (z.B. Aufsichtspflicht über kleinere Kinder).
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,,SCHAUEN SIE NICHT WEG UND HELFEN.“
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Gesetzlich gefordert
​Die Erste Hilfe ist vom Gesetzgeber in verschiedenen Gesetzten gefordert:​
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§2 Abs. 1, §24 Abs. 1-4, §26 Abs. 1-4 DGUV Vorschrift 1
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§§3, 10 Arbeitsschutzgesetz
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§§ 21, 23 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII​
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§§ 3, 4 und 6 der Arbeitsstättenverordnung​
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§ 61 Bundesberggesetz
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Für wen ist die Erste Hilfe interessant?
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FÜR JEDEN DER SEINE ERSTE HILFE KENNTNISSE AUFFRISCHEN ODER ERLERNEN WILL​
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Fahrschüler gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung § 68
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Feuerwehren
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Eltern​
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Großeltern​
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Babysitter​
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für jede Berufsgruppe in einem Unternehmen ist mindestens ein betrieblicher Ersthelfer gefordert​
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Approbationsordnung für Ärzte (Medizinstudium)​
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Arzthelfer/innen​
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Pflegekräfte​
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Erzieher/innen​
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Sozialpädagogische Assistenz​
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Lehrer/innen ​
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Referendariat (Lehramtsstudenten)​
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Privatpilotenlizenzen​
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Rettungsschwimmer/innen
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Gewerbliche Industriekletterer​
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usw.
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Mein Team und ich kommen aus dem aktiven Einsatzdienst von Berufsfeuerwehren und der Notfallmedizin, aus dem Rettungsdienst und dem Krankenhaus und verfügen über mehrere Jahre Erfahrung.
​Wir bieten Ihnen alle Erste-Hilfe-Kurse an, die die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fordern. Bei uns können Sie aus- und fortgebildet werden und zusätzlich können Sie auch nur eine AED Schulung bei uns buchen.
​Für die im Ehrenamt aktiven Feuerwehrangehörigen bieten wir auch die nach der FwDV 2 geforderte Ausbildung.
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Hier geht es zu den Erste Hilfe Seminaren
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Erste Hilfe Kurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
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Notfalltraining in der Arztpraxis
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AED Seminar
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Erste Hilfe nach FWDV 2
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Fragen oder Interesse?
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie direkt durch: +49 152 / 29 91 77 97
​Gerne erstelle ich für Sie ein Angebot, welches Ihren Bedürfnissen entspricht.
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² Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
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